Mitgliedschaft
Es gibt sehr viele Vorteile als Mitglied in unserer Baugenossenschaft. Neben einer kompetenten und freundlichen Betreuung bietet unsere Baugenossenschaft noch viele andere Vorteile. Die Wichtigsten sind hier auf einen Blick zusammengefasst:
Um eine Wohnung bei uns anmieten zu können, müssen Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden und zwei Geschäftsanteile einzahlen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 €. Mit dem Geschäftsanteil ist eine Haftsumme in gleicher Höhe verbunden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens 2 Geschäftsanteile als Pflichtanteile zu übernehmen.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Zahlungen in Teilbeträgen zulassen.
Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 5.
Auf die eingezahlten Geschäftsguthaben erhalten unsere Mitglieder eine jährliche Dividende von z. Zt. 4 % als Gewinnanteil.
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung -bei Aufgabe seiner Wohnung- seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.
Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vorher zum 30.09. erfolgen.
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